Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich:
Für alle Lieferungen
und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-
und Lieferbedingungen unter Ausschluss etwa anderslautender
Einkaufsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen geltend im Zweifel
nur für den konkret vereinbarten Fall und bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Angebot,
Leistungsumfang, Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Vertragsangebote
sind freibleibend. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter
übernehmen wir keine Gewähr. Aufträge, das gilt insbesondere für
telefonische oder unseren Außendienstmitarbeiter erteilte Aufträge, sind
von uns erst angenommen, wenn wir sie unverzüglich ausführen oder
innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen. Bei unverzüglicher
Lieferung/Leistung verzichtet der Auftraggeber auf eine
schriftliche Bestätigung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit keine
anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten unsere
Preise ab Lager ausschließlich Verpackung, Versand-
und Transportkosten. Werden Änderungswünsche des
Auftraggebers berücksichtigt, so werden die hierdurch
entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit
keine ausdrücklich anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Ein
Skontoabzug ist nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen
in Höhe von 8 % (Unternehmer) über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank berechnet. Bei Privatkunden berechnen
wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Die
Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Schecks und
eingereichte Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Im
Falle des Zahlungsverzuges sind wir zur Zurückbehaltung unserer
Lieferungen, auch aus anderen Aufträgen,
berechtigt.
Liefer-/Ausführungsfrist
Die Angabe eines
Liefer-/Ausführungszeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und
verlängert sich angemessen, wenn der Auftraggeber die
seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlung verzögert
oder unterlässt. Dasselbe gilt, wenn die Verzögerung aufhöhere
Gewalt zurückzuführen ist.
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich
das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung
vor. Der Käufer ist zu einem Weiterverkauf der Waren im Rahmen des
gewöhnlichen Geschäftsbetriebs befugt. Die aus einem Verkauf
entstehenden Forderungen tritt er hiermit an den Verkäufer ab. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist eine
Sicherungsübereignung, Verpfändung, Vermietung oder eine anderweitige
Überlassung der Vorbehaltsware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
zulässig. Die aus einem Verkauf entstehenden Forderungen tritt er
hiermit an den Verkäufer ab.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn die
Aufrechnungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Gewährleistung
Für die einwandfreie Beschaffenheit der von unsgelieferten neuen Geräte
übernehmen wie die Gewährleistung entsprechend der gesetzlichen Regelung,
im Fall der Lieferung gebrauchter Gegenstände beträgt die
Gewährleistungsfrist 1 Jahrseit Lieferung. Die Begrenzung auf ein Jahr
gilt nicht hinsichtlich Ansprüchen auf Schadenersatz nach §437 Nr. 3
BGB, sofern uns Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit trifft. In diesem Fall
gelten diegesetzlichen Vorschriften. Etwaige Mängel beseitigen
wir durch Reparatur oder Ersatzlieferung (nach unserer Wahl)
kostenfrei. Sollten mehrere Nachbesserungsversuche fruchtlos bleiben oder
sollte eine uns gesetzte Nachfrist zur Mängelbeseitigung, durch unser
Verschuldenfruchtlos verstreichen, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz,
sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für jede Art von Mängelfolgeschäden.
Sonderbedingungen Gerätevermietung
Beginn und Ende der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem dasGerät zur Abholung
durch den Mieter bereit gestelltwird oder – soweit vereinbart – an den
Mieterausgeliefert wird.Der Mieter verpflichtet sich den
Lieferschein beiAnlieferung/Abgabe der Geräte zu unterzeichnen.Soweit
dies nicht möglich ist, verpflichtet sich derMieter den ihm übersandten
Lieferschein unver-züglich unterzeichnet zurückzusenden. Erfolgt
diesnicht, so erkennt der Mieter den Lieferschein alsinhaltlich richtig
und rechtsverbindliche Rechnungs-grundlage an.Soweit keine abweichende
schriftliche Vereinbarunggetroffen wurde, hat der Mieter nach
Ausgebrauchder Geräte dem Vermieter schriftlich die Freigabe zumelden.
Erfolgt der Eingang der Freimeldung nach 12Uhr mittags, so endet der
Mietvertrag am darauffolgenden Werktag.
Geht die Freimeldung Freitags nach 12 Uhr ein, soendet der Mietvertrag
am darauf folgenden Montag.
Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter ist
verpflichtet
a) den Mietgegenstand bestimmungsgemäß und fachgerecht zu
nutzen.
b) Für die sach- und fachgerechte Pflege zu sorgen
c)
den Vermieter bei einem Ausfall des Mietgegenstandes sofort zu
benachrichtigen. DerMieter ist nicht berechtigt eigene
Reparaturversuche zu unternehmen, Kosten hierfür hat der Mieter
zutragen.
d) den Mietgegenstand bei Beendigung der Mietzeitim
ursprünglichen Zustand mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben
Wir
übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Benützung der Geräte
oder deren Ausfallentstehen. Der Mieter hat die Sicherheitshinweise
inZusammenhang mit Transport und Betrieb der Geräteund des Zubehörs
sowie die Bedienungsanleitung zubeachten. Der Mieter wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die
Gefahrguttransportbestimmungen einzuhalten hat. Diese Bestimmungen kann
der Mieter auf Wunsch jederzeit beim Vermietereinsehen.
Sonstige
Pflichten des Mieters
An den vermieteten Geräten dürfen
keinerlei Änderungen vorgenommen werden. Der Mieter ist verpflichtet
Änderungen des Ortes der Aufstellung der Mietsache mitzuteilen.
Werden Geräte durch dem Vermieter auf Baustellen angeliefert bzw.
aufgestellt, dürfen die Geräte nur mit Zustimmung des Vermieters auf
anderen Baustellen eingesetzt werden. Alle Betriebskosten des
Mietgegenstandes trägt der Mieter. Bei auftretenden Fehlfunktionen,
Schäden oder Ausfall der Geräte ist der Vermieter sofort schriftlich zu
informieren. Spätere Reklamationen werden
nicht anerkannt. Eigentumsschilder, Kennzeichen oder die
Firmenbeschriftung der Vermieterin an Geräten oder am Zubehör,
dürfen weder entfernt noch abgeändert oder entstellt werden. Die
Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet, soweit dies nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Verlust des Mietgegenstandes
Der Mieter hat den Mietgegenstand gegen
Diebstahl zu sichern. Der Mieter hat, die Mietsache gegen Feuer-,
Einbruch- und Leitungswasserschäden zu versichern. Ferner hat der Mieter
die Mietsache in seine übliche Betriebshaftpflichtversicherung
einzuschließen. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für
das Mietobjekt. Er trägt die Gefahr des Verlustes und
des Diebstahls des Mietgegenstandes. In einem solchen Fall ist der
Vermieter berechtigt Schadenersatzansprüche in Höhe des Zeitwerts des
Mietgegenstandes geltend zu machen. Schadensersatzansprüche sind
sofort zur Zahlung fällig. Die Verantwortung des Mieters für die Geräte
endet erst bei Rückgabe bzw. mit Abholung durch den Vermieter.
Sonstige allgemeine Bestimmungen
Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Geschäftssitz des Vermieters/Auftragnehmers. Ist der
Auftraggeber/MieterVerbraucher, gilt der gesetzliche
Gerichtsstand.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem
Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der
Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers/Vermieters.
Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der
Schriftform. Abweichende Bedingungen des Käufers/Mieters, die wir nicht
ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt den Bestand der übrigen
Bestimmungen nicht.
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